Sachkundelehrgang LAGA PN 98 Probenahme von festen Abfällen am 23.06.2026
Seminarinhalt
Wiederverwertung & Entsorgung von mineralischen Abfällen
Im Moment des Aushubs von Bodenmaterial handelt es sich um mineralischen Abfall, der dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterliegt. Damit ist in den meisten Fällen vor dem Wiedereinbau bzw. dem Abtransport eine Beprobung des ausgehobenen Materials gemäß der Richlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (kurz: LAGA PN 98) erforderlich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, fordert die Deponieverordnung (DepV) 2024, dass Probenehmer:innen über die entsprechende Sachkunde gem. LAGA PN 98 verfügen.
Anmeldung ab 01.06.2026
Weitere Infos im >> Flyer <<.




